Stipendium

Allgemeines

Studenten bilden Schüler e.V. vergibt seit einem Jahr Stipendien zur Förderung der Chancengleichheit von finanziell benachteiligten jungen Menschen in der Schul- sowie weiterführenden Ausbildung. Diese finanzielle Förderung soll sowohl dem Lebensunterhalt als auch der Finanzierung bildungsnaher Aktivitäten dienen, um die Stipendiaten auf ihrem Ausbildungsweg oder auch während ihres Schulbesuches zu unterstützen. Anders als bei anderen Stipendien und Stiftungen stehen die schulischen Leistungen und Noten nicht im Vordergrund für die Förderung. Es werden vorrangig Bewerber:innen ausgewählt, die neben der finanziellen Notwendigkeit einer Förderung vor allem Motivation, Engagement sowie Zielstrebigkeit mitbringen. Die folgenden Punkte sollen einen Überblick über die Vergabe des Stipendiums geben.

Formale Voraussetzungen der Stipendiengewährung

  • In Frage kommen alle Personen, die finanziell benachteiligt sind. Hinsichtlich des Alters sollen vorrangig Kandidat:innen, die zum Bewerbungszeitpunkt das 29. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, berücksichtigt werden;Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden.
  • Das Stipendium richtet sich an junge Menschen in der Schul- sowie weiterführenden Ausbildung. Beispiele für eine weiterführende Ausbildung: Studium und Berufsausbildung ebenso duale Studien im In- oder Ausland sowie Auslandssemester
  • Kein anderes Stipendium einer Stiftung, eines anderen Vereins oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung; ausgenommen BAföG (Richtlinien zur zusätzlichen Förderung bei Erhalt des BAföGs sind zu beachten).

Bewerbungsunterlagen

Der Link zum Online-Antrag auf ein Stipendium wird auf Anfrage an stipendium@studenten-bilden-schueler.de per E-Mail verschickt. Folgenden Unterlagen werden benötigt:

  • Überschlägiges monatliches Budget, aus dem sich die von dem/der Bewerber:in dargelegte finanzielle Benachteiligung ergibt;
  • Unterschriebenes Motivations-/Vorstellungsschreiben (maximal eine DIN A4 Seite);
  • Tabellarischer Lebenslauf;
  • Kopie des Abschlusszeugnisses (Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Fachhochschulreife, Abitur) bzw. bei Bewerber:innen in der Schulausbildung des aktuellsten Zeugnisses;
  • Immatrikulationsnachweis, Zusage des Studienplatzes oder Kopie des Ausbildungsvertrages, Nachweis der Aufnahme in einer Fachschule, Bestätigung der Kursteilnahme (entfällt bei Bewerber:innen in der Schulausbildung);
  • Ggf. Nachweise über Berufserfahrung, Praktika und ehrenamtliches Engagement;
  • Zum Zwecke des Nachweises der Motivation, des Engagements sowie der Zielstrebigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerberin sind mindestens ein bis maximal drei Gutachter:innen (z.B. Professor:innen, Lehrer:innen, Trainer:innen aus Sportvereinen) mit Namen und Kontaktdaten zu benennen. Den von dem/der Bewerber:in benannten Gutachter:innen wird per E-Mail der Link zu einem Online-Formular geschickt, über welchen sie das Gutachten über den/die Bewerber:in einreichen. Wenn es sich bei dem/der Bewerber:in um eine:n gegenwärtige:n oder ehemalige:n Nachhilfeschüler:in von Studenten bilden Schüler e.V. handelt, muss eine:r der benannten Gutachter:innen der/die studentische Nachhilfelehrer:in sein.

Auswahlverfahren

  1. Der Bundesvorstand prüft nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen anhand der festgelegten Auswahlkriterien die Voraussetzungen für eine Förderung.
  2. Liegen die Voraussetzungen vor, so folgt ein Gespräch vor Ort oder mittels Videochats zwischen mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes und dem/der Bewerber:in stattfinden. Das persönliche Gespräch soll genutzt werden, um die Eignung der Bewerber:innen, insbesondere die finanzielle Benachteiligung, festzustellen und gegenseitige offene Fragen zu klären.
  3. Für eine Förderung müssen zwei von drei gesprächsführenden Mitgliedern des Bundesvorstands der Stipendienvergabe zustimmen. In jedem Fall wird der Vorschlag dem gesamten Bundesvorstand mitgeteilt. Jedem Mitglied des Bundesvorstands steht ein Vetorecht zu, welches dazu führt, dass eine gesonderte Abstimmung des Bundesvorstandes über die Förderung des Kandidaten bzw. der Kandidatin stattfindet.

Auswahlkriterien

Der Bundesausschuss entscheidet unter Berücksichtigung der festgelegten Förderungsfähigkeit, der finanziellen Benachteiligung, Motivation, Fleiß und Einsatzbereitschaft, Schulnoten (wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Leistungen statt auf der Exzellenz der Noten liegt) und anderweitigem Engagement. Die Gewichtung der aufgeführten Auswahlkriterien richtet sich nach deren vorangehender Reihenfolge. Bei der Auswahl wird zusätzlich positiv berücksichtigt, wenn der/die Bewerber:in gegenwärtige:r oder ehemalige:r Nachhilfeschüler:in von Studenten bilden Schüler e.V. mit einer Mindestdauer von drei Monate Nachhilfe ist bzw. war. Allein die Teilnahme am Nachhilfeprogramm des Studenten bilden Schüler e.V. führt nicht automatisch zu einer positiven Entscheidung über die Förderung.

Förderhöhe

Die Höhe des Stipendiums bemisst sich am Grad der finanziellen Benachteiligung und der finanziellen Situation des Bewerbers bzw. Bewerberin. Die monatliche Höhe des Stipendiums liegt in der Regel zwischen EUR 100 und EUR 300 und kann in Ausnahmefällen einen Betrag von bis zu EUR 500 erreichen oder einen Betrag von EUR 100 unterschreiten. Auf § 8 dieser Richtlinie wird hingewiesen. Besteht eine zeitgleiche Förderung durch BAföG und Stipendium, so wird die Förderungshöhe des Stipendiums entsprechend der BAföG-Förderung angepasst und unter Umständen vermindert.

Förderdauer

Die Laufzeit eines Stipendiums beträgt in der Regel ein Jahr, kann im Einzelfall jedoch auch kürzer sein. Die Förderdauer kann auf Antrag verlängert werden. Die Verlängerung der Laufzeit soll bis zu drei Monate vor Ende der Laufzeit der jeweiligen Förderung beantragt werden. Eine maximale Förderungsdauer beziehungsweise eine Begrenzung der Anzahl der Verlängerungen des Stipendiums besteht nicht.

Hinweis: Diese Übersicht bietet nur einen Überblick über die Vergabe des Stipendiums. Umfassendere Informationen finden sich in der ungekürzten Fassung der Richtlinien zur Stipendiumsvergabe Link. Rechtsverbindlich sind ausschließlich diese ungekürzten Richtlinien. Sie werden bei Gewährung des Stipendiums Vertragsbestandteil. Bei Fragen, kann jederzeit eine E-Mail an stipendium@studenten-bilden-schueler.de geschickt werden. Ein Muster für die Vertragsausfertigung kann hier Link abgerufen werden.

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